
Ab 13. Januar
Online-Beantragung der Briefwahl wieder freigeschaltet.
Die Briefwahl ermöglicht es Ihnen, Ihr Wahlrecht bequem auszuüben – und das ohne besonderen Grund. Egal, ob Sie sich vorübergehend im Ausland aufhalten oder aus anderen Gründen nicht persönlich zur Wahlurne gehen können, die Briefwahl macht es einfach, Ihre Stimme abzugeben. Alles, was Sie dafür tun müssen, ist, einen Wahlschein bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes zu beantragen. Eine Begründung für die Beantragung ist nicht erforderlich.
Ab dem 13. Januar 2025 ist die Online-Beantragung der Briefwahl wieder freigeschaltet. So können Sie ganz einfach von zu Hause aus Ihre Wahlunterlagen anfordern. Die Stimmabgabe ist ab der zweiten Februarwoche möglich.
Zudem öffnen am 15. Januar 2025 die Briefwahlbüros in der Landeshauptstadt Saarbrücken in den Stadtteilen Mitte, Dudweiler, Halberg und West. Die genauen Öffnungszeiten und Informationen zu den einzelnen Briefwahlbüros, inklusive Adressen und Kontaktmöglichkeiten, finden Sie auf der Webseite Briefwahlbüros, wo auch häufig gestellte Fragen beantwortet werden.
Die nächste Bundestagswahl findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, statt. Mit einem Wahlschein können Sie nicht nur per Briefwahl teilnehmen, sondern auch in einem beliebigen anderen Wahlbezirk innerhalb Ihres Wahlkreises wählen.
Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung bei der Beantragung der Briefwahl benötigen, steht Ihnen das freundliche Team von Yvonne Brück gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail unter info@yvonne-brueck.de – wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter!
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht flexibel und bequem durch Briefwahl – ganz nach Ihren Wünschen!

Briefwahlbüro Mitte
Alle wichtigen Informationen
Bürgeramt City, 2. OG
Gerberstraße 4
66111 Saarbrücken
Telefon: +49 681 9050
Öffnungszeiten
- Montag bis Mittwoch 8.30 bis 15.30 Uhr
- Donnerstag 8 bis 18 Uhr
- Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Sonderöffnungszeiten
Freitag, 21. Februar 8.30 bis 15 Uhr

Briefwahlbüro Dudweiler
Alle wichtigen Informationen
Rathaus Dudweiler, 1. OG, Raum 112
Rathausstraße 5
66125 Saarbrücken
Telefon: +49 681 9050
- Januar bis 7. Februar:
- Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
- bis 20. Februar:
- Montag bis Mittwoch 8.30 bis 15.30 Uhr
- Donnerstag 8 bis 18 Uh
- Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Sonderöffnungszeiten
Freitag, 21. Februar 8.30 bis 15 Uhr

Briefwahlbüro Halberg
Alle wichtigen Informationen
Rathaus Brebach, 3. OG, Trauzimmer Raum 312
Kurt-Schumacher-Straße 19
66130 Saarbrücken
Telefon: +49 681 9050
- Januar bis 7. Februar:
- Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
- bis 20. Februar:
- Montag bis Mittwoch 8.30 bis 15.30 Uhr
- Donnerstag 8 bis 18 Uh
- Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Sonderöffnungszeiten
Freitag, 21. Februar 8.30 bis 15 Uhr

Briefwahlbüro West
Alle wichtigen Informationen
Bürgerhaus Burbach, 1. OG, Büro des Bezirksbürgermeisters Raum 104
Burbacher Markt 20
66115 Saarbrücken
Telefon: +49 681 9050
- Januar bis 7. Februar:
- Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
- bis 20. Februar:
- Montag bis Mittwoch 8.30 bis 15.30 Uhr
- Donnerstag 8 bis 18 Uh
- Freitag 8.30 bis 12 Uhr
Sonderöffnungszeiten
Freitag, 21. Februar 8.30 bis 15 Uhr
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes
- persönlich oder
- schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Bei vielen Gemeinden kann man die Unterlagen online anfordern.
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.
Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Familienname,
- Vornamen,
- Geburtsdatum und
- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist daher in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.
Wahlberechtigte mit Behinderungen können sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Die Gemeindebehörde versendet den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift).
Die Unterlagen können auch persönlich bei der Gemeinde abgeholt werden. In diesem Fall können Sie alternativ Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.
Die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert werden. Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt. Wir empfehlen, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu benötigt man einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire), den man unter anderem im Internet findet.
Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl wurde diese Frist durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat durch Rechtsverordnung deutlich verkürzt. Daher ist es wichtig, dass Sie den Antrag rechtzeitig vor der Wahl bei der zuständigen Gemeindebehörde stellen – auch jetzt ist dies bereits möglich!
Sie erhalten auf Ihren Antrag hin folgende Unterlagen ausgehändigt oder übersandt:
- Einen Wahlschein. Dieser muss von dem mit der Erteilung beauftragten Bediensteten der Gemeindebehörde eigenhändig unterschrieben und mit dem Dienstsiegel versehen sein. Das Dienstsiegel kann eingedruckt werden. Ist der Wahlschein automatisch erstellt, kann die Unterschrift fehlen; stattdessen kann der Name des beauftragten Bediensteten eingedruckt sein.
- Einen amtlichen Stimmzettel.
- Einen amtlichen Stimmzettelumschlag.
- Einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot), auf dem die vollständige Anschrift angegeben ist, an die der Wahlbrief übersandt werden muss. Er enthält außerdem die Bezeichnung der Ausgabestelle der Gemeinde und Wahlscheinnummer oder Wahlbezirk.
- Ein ausführliches Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl durch anschauliche Bilder erläutert.
Wenn Sie der Gemeindebehörde glaubhaft versichern, dass Ihnen der Wahlschein nicht zugegangen ist oder Sie ihn verloren haben, kann Ihnen bis Samstag vor der Wahl, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Setzen Sie sich bitte umgehend mit Ihrer Gemeindebehörde in Verbindung.
- Eine oder beide Stimmen (Erst- und/oder Zweitstimme) persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben.
- Die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Datum und Unterschrift versehen.
- Den Wahlschein zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
- Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.
Eine Abgabe des Wahlbriefumschlages ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich.
Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht, trägt man selbst. Die Briefwahl sollte daher sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief unmittelbar danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.
Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden.
Vom Ausland aus muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür muss man in diesem Fall selbst tragen.
Möchten Sie am Wahltag in einem anderen als in „Ihrem“ Wahlbezirk wählen, müssen Sie zuvor rechtzeitig einen Wahlschein beantragt haben. Mit diesem können Sie einen beliebigen Wahlbezirk innerhalb Ihres Wahlkreises aufsuchen. Nach Prüfung des Wahlscheins durch den dortigen Wahlvorstand erhalten Sie einen Stimmzettel und können wählen. Den Wahlschein behält der Wahlvorstand ein.
Eine Wahl in einem Wahlbezirk außerhalb des „eigenen“ Wahlkreises ist nicht möglich.
- Zur Feststellung des Briefwahlergebnisses werden sogenannte Briefwahlvorstände innerhalb des Wahlkreises eingesetzt. Diese zählen nach der Wahlhandlung (am Wahltag nach 18:00 Uhr) die bis dahin eingegangen und geprüften Briefwahlunterlagen aus.
Die Ergebnisse der Briefwahl sind bereits im vorläufigen Ergebnis enthalten.